Die EKHN hat die Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen ab dem 01.03.2022 dahingehend erweitert, dass ein Betrag bis zu 2.600,- beantragt werden kann, der neben den bisherigen Gründen nun auch für den Erwerb von E-Bikes / Pedelecs / Fahrräder verwendet werden kann. (Dies gilt jedoch nicht, wenn der/die Mitarbeitende bereits das Modell der Entgeltumwandlung zur Nutzung eines Dienstfahrades gewählt hat.)
Damit wurde alternativ zur Entgeltumwandlung ein attraktives Modell zur Finanzierung von E-Bikes etc. mit folgenden Vorteilen geschaffen:
- es besteht keine Händlerbindung
- es kann sofort Eigentum erworben werden
- der/die Mitarbeitende entscheidet selbst, ob und wie das Rad versichert sein soll, ob und wie das Rad gewartet wird
- minimaler Verwaltungsaufwand
- kein Verluste im Rahmen der Sozialversicherung
Der entsprechende Antrag auf Zahlung eines Gehaltsvorschusses ist auf der Homepage des EFO-Magazins hinterlegt und kann auch direkt hierüber Antrag auf Zahlung eines Gehaltsvorschusses heruntergeladen werden.