Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers (§167 SGB IX) und wird unter Beteiligung der MAV durchgeführt.

Wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten länger als 30 Tage erkrankt waren, erhalten Sie vom Integrationsteam eine Einladung zu einem BEM – Gespräch. Ihre Teilnahme als Arbeitnehmer ist freiwillig. Das BEM-Verfahren sieht vor, Sie bei der Eingliederung in Ihren Berufsalltag zu unterstützen und Ihre Gesundheit zu fördern sowie zu erhalten. Bei den stattfindenden Gesprächen ist immer eine Vertretung aus der MAV mit dabei.
Bitte geben Sie dem Integrationsteam eine Rückmeldung, ob Sie das Angebot wahrnehmen. DV BEM