Arbeitsweise der MAV

Unsere wöchentlichen Sitzungen finden bis auf wenige Ausnahmen jeden Dienstagvormittag statt. Ihr Anliegen wird dort gemeinsam behandelt – anschließend nimmt die Zuständige(n) der MAV Kontakt mit Ihnen auf. Ebenso nutzen wir die Sitzung um die Mitbestimmungsrechte (z.B. Entscheidung über die Anträge der Dienststellenleitungen) wahrzunehmen und bei den Mitwirkungsrechten eigene Positionen zu erarbeiten.

Kontaktieren Sie uns also beispielsweise an einem Mittwoch, bitten wir Sie darum, sich bis nach dem folgenden Dienstag zu gedulden.

Ihre Anregungen, Ideen und Impulse nehmen wir gerne auf.

Zu verschiedenen Themen hat die MAV Dienstvereinbarungen mit der Dienststellenleitung abgeschlossen.
Bei der Gestaltung von Dienstverhältnissen und den damit verbunden Rechten und Pflichten kommt es gelegentlich zu unterschiedlichen Interpretationen. Sollten also Fragen, Zweifel oder Probleme auftauchen – eine kurze Nachfrage bei der MAV kann vielleicht schon weiterhelfen. Wir begleiten und beraten Mitarbeitende gerne.

Einmal im Jahr findet eine Mitarbeitervollversammlung statt, zu der alle Mitarbeitende eingeladen sind.

Außerdem führen wir regelmäßig stattfindende Klausurtagungen durch, auf denen wir größere Themengebiete bearbeiten.