Corona-Sonderzahlung für Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen
Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen erhalten eine einmalige Sonderleistung im Juli 2020.
Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen erhalten eine einmalige Sonderleistung im Juli 2020.
Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann die Entgeltumwandlung für eine Sachleistung gemäß § 8 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes in Form der Überlassung von Fahrrädern vereinbart werden.