Tätigkeitsbericht 2020

Personalstatistik-2019-2020

Fachbereich I

Nach der letzten Vollversammlung fanden regelmäßig Jour-fix-Termine  mit dem Leiter des Fachbereichs I, Herrn Pfarrer Jürgen Mattis, statt. Von MAV-Seite   mit wechselnder Besetzung und ein Termin wurde im Lock-down abgesagt. In der alten Legislaturperiode waren von der MAV für den Fachbereich I Sandra Kartal und  Lisa-Mari Alfano zuständig,  ab der Neuwahl der MAV im März 2020 Anita Kazungo und Ulrike Naumann und  ab November 2020 Sven Hentschel, da Anita  Kazungo den ERV und damit auch die MAV verlassen hat. Themen in den Gesprächen waren jeweils die Entwicklung und neue Projekte im FB I.

Was lag an:

Ende 2019 wurde von der Eröffnung des Neubaus „Haus am Weißen Stein“ berichtet. In diesem Zentrum sind nun mehrere Einrichtungen  für Beratungen, ein ev. Familienzentrum, Socius ein Mentorenprogramm für Geflüchteten, ambulante Jugendhilfen,  das ev. Jugendwerk untergebracht.

Für die MAV ist die Schließanlage  in diesem Gebäude noch immer ein Thema, da sie der Mitbestimmung unterliegt. Die Angelegenheit ist nun an den Geschäftsführer Herrn Oschkinat übertragen, der sie hoffentlich zu einem guten Ende bringen wird.

In der „Kindervilla Hollerkopf“ wurde der bisherige Betrieb als vollstationäre Jugendhilfeeinrichtung aufgegeben, den Mitarbeitern wurden andere Stellen im Verband angeboten, die z.T. angenommen wurden. Geplant ist, für die unter Auflagen geerbte und umgebaute Villa, die Aufnahme der bisherigen Mädchenwohngruppe aus der Escherh. Landstraße,  ergänzt um eine tiergestützte Pädagogik. In die derzeit noch von der Mädchengruppe genutzten Räume soll eine Wohngruppe für junge Mütter einziehen, die im Lernbetrieb ausgebildet werden. Leider ruhen wegen Corona die Verhandlungen mit der Stadt

Für die Mitarbeiter im Frankfurter Haus auf Spiekeroog konnten wir erreichen, dass die befristeten Arbeitsverträge bis zum 31.12. eines Jahres ausgedehnt wurden und damit auch den Bezug von Weihnachtsgeld ermöglichen. Diese Anregung wurde Ende 2019 schon umgesetzt. Infolge des Lock-Downs Anfang 2020 gab es im Frankfurter Haus und bei Evangelisch Reisen bis Anfang Juli Kurzarbeit, die wie  für alle  Eingruppierungsgruppen bis E7 im Verband auf 100 % aufgestockt wurde. All das war sehr erfreulich für die Kollege*innen auf Spiekeroog, denn auf den Inseln ist es allgemein üblich, die Mitarbeitenden zu Saisonende zu entlassen und im Frühjahr wieder einzustellen. Nachdem durch den Lock-Down im Frühjahr alle Termine abgesagt und Verträge zu Reisen und Bildungsurlauben gekündigt wurden, hat Herr Mattis berichtet, dass im Sommer mit großem Elan die Arbeit unter Corona-Auflagen wieder aufgenommen wurde. Die Programme und Reisen wurden mit den bestehenden Einschränkungen (reduzierte Bettenzahl, Mahlzeiten in zwei Schichten, teils zwei Busse  im Einsatz) bis Anfang November durchgeführt. Insgesamt wird es erhebliche Verluste für den Fachbereich geben.

Die MAV hat der Nutzung der Software Vivendi im Fachbereich zugestimmt. Seit der letzten Vollversammlung wurden die Stellenpläne  für den Haushalt 2020 und 2021 durchgesehen und  zugestimmt

Wie geht es weiter:

Der Fachbereich wird sich 2021 strukturell neu aufstellen, der  komplette Bereich Jugendhilfe wird  in den Verein für Jugendsozialarbeit übergehen.. Die Satzung des Vereins für Jugendsozialarbeit wurde überarbeitet: der bisher ehrenamtliche Vorstand wird  durch einen hauptamtlichen Vorstand ersetzt. Der Verein, als 100 %ige ERV-Tochter, bekommt einen Aufsichtsrat mit dieser Zusammensetzung: Leitung des FB I, Geschäftsführung des FB I (Herr Oschkinat), Leitung der Verwaltung  im ERV(Herr Speck), Prodekan (Herr Pfr.. Kamlah). Die Mitgliederversammlung  des Vereins hat im September die Satzungsänderung beschlossen. In 2021 wird es Betriebsübergänge an den Verein geben, zu denen wir als abgebende MAV jeweils unsere Zustimmung erteilen müssen.

Ein weiteres Thema war die Nachfolge für den Leiter des Fachbereichs. Herr Mattis geht in den Ruhestand und wird Mitte Dezember verabschiedet werden. Sorge bereitet der MAV, dass bisher kein Nachfolger gefunden wurde. Die Stelle ist nach wie vor nicht besetzt und die Aufgaben werden nur kommissarisch übernommen. Unsere Sorge gilt hier besonders den Kolleginnen und Kollegen die sich zu Recht durch diese Situation verunsichert fühlen. Wir haben von der MAV daher dies auch dem Vorstand übermittelt.


Fachbereich II – Diakonie

Der Fachbereich II ist mit seiner diakonischen Ausrichtung sehr komplex. Von Obdachlosenhilfe über Kindertagesstätten bis hin zur Arbeit mit geflüchteten Menschen deckt der Fachbereich eine Vielzahl von unterschiedlichen Formen kirchlich diakonischer Lebensbegleitung ab.

In der Diakonie, dem größten Fachbereich, gab es eine Reihe von Beratungsanfragen und Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen. Manchmal ging es um einfach zu beantwortende Fragen wie Eingruppierungen, Urlaub, Krankheit oder Dienstvereinbarungen. Öfter aber wurden wir wegen Konflikten mit Kolleg*innen oder Vorgesetzten angefragt.

Die Betriebsübergänge von gemeindlichen Kindertagesstätten wurden von uns begleitet. Für die Mitarbeitenden ist dieser Prozess nicht immer einfach. Die kurzen Wege im Gemeindekindergarten werden abgelöst von anders strukturierten Dienstwegen in der Geschäftsstelle. Die neuen Abläufe und vielleicht auch der Verlust von „Gewohnheitsrechten“ rufen manchmal Ärger und Frustration hervor. Zudem braucht es gelegentlich die Versicherung, dass mit dem Betriebsübergang tatsächlich keine erworbenen Rechte verloren gehen. Da haben sich an mancher Stelle Gespräche mit der MAV als sinnvoll und stabilisierend erwiesen.

Nach langen Verhandlungen ist die Eingruppierung der pädagogischen Mitarbeiter*innen aus den Kindertagesstätten in Offenbach angeglichen worden. Da die Stadt Offenbach niedrigere Zuschüsse für pädagogische Mitarbeiter*innen zahlte, war dieser Sachverhalt in der Vergangenheit immer wieder Thema in den Gesprächen mit der Geschäftsführung.

In der städtischen Öffentlichkeit haben im Jahr 2020 die Probleme in den Unterkünften für geflüchtete Menschen einen großen Raum eingenommen. Natürlich haben sich die dort entstandenen Konflikte auch im Aufgabenbereich der MAV gezeigt.

Im vergangenen Jahr wurden auch die Umstrukturierungen bei den Arbeitsbereichsleitungen für Kindertagesstätten von uns begleitet. Dieser Arbeitsbereich musste aufgrund des großen Anwachsens ausgebaut und neu aufgestellt werden.

Darüber hinaus sind wir in der Mitbestimmung bei den Einführungen von Softwareprogrammen gewesen. Aktuell ist das neu einzuführende Programm „Bewerbermanagement“ in der Mitbestimmung.

Die Dienstvereinbarungen zu Corona und die Einführung von Kurzarbeit im ERV hatten in diesem Jahr eine hohe Bedeutung, auch für den Fachbereich II. Ebenso wird sich die neu geschlossene Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit für die Diakonie als wichtig erweisen.

Die regelmäßigen Gesprächstermine mit Frau Dr. Mohr (Geschäftsführung) haben für die alltägliche Zusammenarbeit und reibungslose Dialogstrukturen zwischen MAV und Fachbereich eine große Bedeutung. Hier ist Raum für grundsätzliche Fragen zu Strukturveränderungen und künftigen Schwerpunkten im Fachbereich. Es können vom Fachbereich beabsichtigte Maßnahmen angekündigt und vorbesprochen werden. Der Prozess der Umsetzungen von Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, ist auch dadurch zielgerichteter zu bearbeiten.

Verwaltung

Arbeitszeitregelung in der Verwaltung:

In der Verwaltung des ERV wurde in 2020 die Arbeitszeitregelung neu gefasst. Damit ist das Ziel verbunden unter Wahrung der Interessen der Dienststellen, mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung sowie eine bessere Vereinbarkeit von persönlichen und dienstlichen Belangen zu schaffen. Die Mitarbeitenden der Verwaltung waren über eine Befragung zum Thema Arbeitszeit mit ihren Wünschen und Bedarfslagen hinsichtlich einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung mit einbezogen – wir berichteten auf der VV 2019.

Die wesentlichen Neuerungen sind:
  1. 1. Abschaffung der Kernzeit und selbständige Sicherstellung der Erreichbarkeit in den einzelnen Verwaltungsbereichen;
  2. Ausweitung der regulären Dienstzeit (Gleitzeitrahmen), des Pausenrahmens und der maximalen Pausendauer;
  3. Einführung einer Regelung zum Abbau von Plus- bzw. Minusstunden, die einmal im Jahr den Stand von maximal 10 Plusstunden, bzw. den Ausgleich von Minusstunden vorsieht.

Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die Erhöhung der Verantwortlichkeiten in den einzelnen Bereichen werden sehr begrüßt.

Im gesamten Prozess war die MAV intensiv beteiligt (Entwicklung und Auswertung des Fragebogens, Neufassung der Arbeitszeitregelung)

Dienstvereinbarung Mobile Arbeit

Ebenfalls mit Blick auf Flexibilisierung und vor dem Hintergrund der Erfahrungen und Erfordernissen angesichts der Corona-Pandemie wurde eine Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit geschlossen: Ziel ist im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes mobile Arbeit zu ermöglichen. In dieser Erprobungsphase wurden in Abstimmung mit den Dienststellenleitungen Arbeitsbereiche ausgewählt, die sich für mobile Arbeit besonders eignen.

An der Evaluation ist die MAV beteiligt.

Gespräche mit Mitarbeitenden

Wichtige Aufgabe ist und bleibt die Beratung und Begleitung von Mitarbeitenden aus der Verwaltung, die sich mit ihren Anliegen (per Email oder AB) an die MAV wenden. Marko Schäfer und Mechthild Nauck nehmen Kontakt zur Kolleg*in auf und vereinbaren einen Gesprächstermin oder geben erbetene Informationen am Telefon oder per Email.

Regelmäßige Gespräche mit den Dienststellenleitungen

Mit der Abteilung I finden regelmäßige Gespräche statt, in denen allgemeine Themen besprochen werden können und die dem Informationsaustausch dienen. Themen dieser Besprechungen waren u.a.

  1. Versand der Gehaltsabrechnung – wurde überarbeitet;
  2. Erfahrung mit der neuen Arbeitszeitregelung,
  3. Informationen aus der MAV wie z.B: Begrüßungsschreiben der MAV, Info zum Initiativantrag „Höherverstellbare Tische“ oder Verabredungen zum Verfahren der Gleichstellung,
  4. Informationen aus der Personalabteilung

Mit den Dienststellenleitungen der anderen Abteilungen werden Termine nach Bedarf vereinbart.

Dienstliche Beurteilung

Die Verwaltung wird unter Mitwirkung der MAV ein neues Beurteilungsverfahren zunächst für die Verwaltung entwickeln und erproben, um Beurteilungsmaßstäbe transparent und vergleichbar zu gestalten. Zugleich sollen die Kriterien explizit benannt werden, die für die Stellenausübung wichtig bzw. weniger wichtig sind.

Stellenbewertungskommission

Die Stellenbewertungskommission tagt nach einer längeren Pause seit September wieder regelmäßig. Aus Sicht der MAV war dies dringend erforderlich, um einige ausstehende Entscheidungen der Stellenbewertung zu treffen und Mitarbeitende nicht länger warten zu lassen.


Arbeitsschutzausschuss (kurz  ASA)

Nachdem über einen längeren Zeitraum keine Sitzungen des ASA stattgefunden hatten, war die MAV sehr erfreut, dass ab September 2019 wieder regelmäßig zu Sitzungen dieses Gremiums eingeladen wurde. Von Seiten der MAV hatten wir den Arbeitgeber bzw. den Vorstand wiederholt daran erinnert der gesetzlichen Verpflichtung von mindestens vier Sitzungen eines ASA pro Jahr nachzukommen.

Nach der letzten VV fanden im November 2019 sowie 2020 im Februar, Mai, August und im November jeweils Sitzungen statt.

Zu Beginn des Jahres hat sich der ASA eine neue Geschäftsordnung gegeben.

Auch die Erstellung einer Vorsorgekartei wurde initiert.

Weitere Themen im ASA waren die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, die zwar für alle vorgeschrieben ist, aber vorerst als Pilotprojekt in der Verwaltung durchgeführt wurde. Weiter wurde für den gesamten ERV die Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz, d.h. bei Schwangerschaft und in der Stillzeit erarbeitet, die seit der Novellierung des Mutterschutzgesetzes im Januar 2018 vorgeschrieben ist, und aktuell auch das Pandemie-Geschehen beinhaltet. Ebenso stand  auch die Corona-Gefährdungsbeurteilung auf der Agenda.

Hintergrund:

Der Arbeitgeber muss für jeden seiner Mitarbeitenden eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, in welcher der jeweilige Arbeitsplatz betrachtet wird. Das betrifft sowohl ergonomische Gesichtspunkte als auch psychische. Die Gefährdungsbeurteilung der ergonomischen Gegebenheiten wurde bereits vor einigen Jahren durchgeführt Nun steht die der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz an. Sie soll erstmal im Bereich der Verwaltung  anhand des von der Unfallversicherung Bund und Bahn (UV) in Zusammenarbeit mit der Uni Dresden entwickelten Verfahrens ermittelt werden.

Ebenso muss der Arbeitgeber, um den gesetzlichen Vorschriften (§ 5 Arbeitsschutzgesetz)   zu genügen, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz, also im Zusammenhang mit einer möglichen Schwangerschaft durchführen, unabhängig von einer konkreten oder bekannten Schwangerschaft. Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen. Der Paragraph 10 des Mutterschutzgesetzes besagt außerdem, dass die Gefährdungsbeurteilung losgelöst davon sein muss, ob an dem Arbeitsplatz Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer tätig sind. Der Grund dafür ist der, dass an dem Arbeitsplatz auch künftig eine Mitarbeiterin sitzen könnte. 

Ist die Gefährdungsbeurteilung erstellt, muss der Arbeitgeber alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der schwangeren Mitarbeiterin ergreifen. Das kann eine Umgestaltung oder auch den Wechsel des Arbeitsplatzes bedeuten. Nach dem Paragraph 14, Absatz 2 des Mutterschutzgesetzes müssen außerdem alle Mitarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt werden. Das soll beim RV noch erfolgen.

In den ASA-Sitzungen wird  regelmäßig in jeder Sitzung eine Analyse der Unfallmeldungen vorgetragen und besprochen.

Aus der letzten Vollversammlung im November 2019 hatten wir einen Antrag von mehreren Kolleginnen erhalten, auf Wunsch elektrisch höhenverstellbare Tische anzuschaffen, ohne das bisher notwendige ärztlichen Attest vorlegen zu müssen. Diesen Antrag haben wir mit in den ASA genommen, der diesen Antrag vollumfänglich unterstützt und befürwortet aus fachlicher Sicht die generelle Anschaffung elektrifizierter Schreibtische. Arbeitsschutz dient nicht zuletzt dazu, vorzubeugen und nicht erst tätig zu werden, wenn die Probleme schon vorhanden sind. Leider hat der ASA keine Entscheidungsbefugnis. Mit dem Votum des ASA hat die MAV nun diesen sinnvollen Antrag, präventiv tätig zu werden, an den Vorstand weitergeleitet. Wir hoffen hier auf eine positive Antwort, auch wenn die Anschaffungskosten dadurch höher werden.