Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung

Beschreibung

Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt. Bei der Beschäftigung Schwerbehinderter gelten besondere Regelungen.

Um einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu erhalten, können Sie die Gleichstellung Ihrer Behinderung mit einer Schwerbehinderung beantragen, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30 festgestellt wurde.

Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten für Sie dieselben Bestimmungen, zum Beispiel:

  • besonderer Kündigungsschutz
  • Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung
  • Betreuung durch spezielle Fachdienste
  • Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie Lohnkostenzuschüsse)

Gut zu wissen: Nicht dazu zählen Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Rentenvoraussetzungen.

Sie können mit einer Gleichstellung möglicherweise Ihren Arbeitsplatz sichern. Das trifft zu, falls dieser zum Beispiel gefährdet ist durch:

  • häufiges Fehlen aufgrund der Behinderung
  • geringere Belastbarkeit
  • eingeschränkte berufliche und / oder regionale Mobilität

Bei Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz sind die Voraussetzungen für eine Gleichstellung in der Regel nicht erfüllt. Wenn konkrete behinderungsbedingte Gründe vorliegen, kann aber im Einzelfall eine Gleichstellung erfolgen.

Antrag auf Gleichstellung
Den Antrag auf Gleichstellung können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit formlos einreichen und stellen. 

Die Agentur für Arbeit schickt dann eine Anfrage an die Schwerbehindertenvertretung und/oder den Personalrat, bzw. die Mitarbeitendenvertretung (MAV) mit der Bitte den jeweiligen Arbeitsplatz hinsichtlich der eingereichten Behinderung zu beurteilen.  

Deshalb ist es für Mitarbeitende des Evang. Regionalverbandes Frankfurt und Offenbach sinnvoll, dass sie sich direkt an die Schwerbehindertenvertretung und/oder MAV wenden, sobald sie den formlosen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit gestellt haben. Nur so können Schwerbehindertenvertretung und/oder MAV im Einzelfall eine angemessene Stellungnahme formulieren und Sie in ihrem Anliegen unterstützen.