Corona-Sonderzahlung für alle Angestellte der evangelischen Kirche

Rund 19.000 Angestellte in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) erhalten für das Jahr 2020 eine Corona-Sonderzahlung. Darauf hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission am Mittwochnachmittag (18. November) verständigt, wie die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau mitteilte. Darüber hinaus übernehmen die Arbeitgeber die Kosten für die betriebliche Altersversorgung wie bisher vollständig sowie die Verbesserung der Altersversorgung in Kurzarbeit. Die Entgelttabellen von 2018 bleiben zunächst erhalten.

Zwischen 300 und 600 Euro Prämie

Nachdem Mitarbeitende in den Diakonie- und Sozialstationen bereits im Sommer eine Corona-Prämie erhalten haben, bekommen nun auch alle anderen privatrechtlich Beschäftigten sowie die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten in der EKHN eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung. Diese beträgt nach Entgeltgruppen gestaffelt zwischen 300 und 600 Euro. Darüber hinaus hat die Arbeitsrechtliche Kommission den Einstieg in die Eigenbeteiligung bei der betrieblichen Altersversorgung nicht vorgenommen und Verbesserungen in der Altersversorgung im Fall von Kurzarbeit beschlossen. Angesichts der angespannten Haushaltslage konnten diesmal keine prozentualen Entgelterhöhungen beschlossen werden. Die Entgelttabellen bleiben aber auf dem Niveau des Jahres 2020.

Neue Verhandlungen bereits 2021

Der Arbeitsrechtlichen Kommission waren in Zeiten zurückgehender Haushaltsmittel die Sicherung der Arbeitsplätze und die Unterstützung der Beschäftigten in der Altersversorgung wichtig für die Einigung. Die Pandemie mit der Folge der wirtschaftlichen Krise und dem Rückgang der Kirchensteuereinnahmen ist im Ergebnis deutlich zu spüren. Die Laufzeit der Tabellenentgelte ist bis Jahresende sehr kurz gewählt, um dann erneut die Verhandlungen über eine lineare Steigerung aufzunehmen. Eine lineare Erhöhung ist in Zeiten der Pandemie nicht vertretbar.

Hintergrund: Kirchliches Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) regelt selbstständig Fragen der Entgelte für die Angestellten in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In ihr sind Arbeitgeber*innen der EKHN sowie Arbeitnehmer*innen des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (VKM) jeweils mit fünf Personen paritätisch vertreten.

Aufgrund des vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen ordnen diese ihre Angelegenheiten im Rahmen der für alle geltenden Gesetze selbst. Der Dritte Weg unterscheidet sich vom Ersten Weg (einseitige Arbeitgeberbedingungen) und vom Zweiten Weg (Tarifverträge nach staatlichem Recht) dadurch, dass Kirche und Diakonie nicht von einem Interessengegensatz zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ausgehen, sondern von dem christlich geprägten Gedanken einer Dienstgemeinschaft aller Beschäftigten.

Die EKHN beschäftigt unter anderem im Angestelltenverhältnis fast 6000 Erzieherinnen und Erzieher, rund 1.200 Mitarbeitende in Sekretariaten sowie über 650 Frauen und Männer in Krankenpflegeberufen. Für die aktuell rund 1.700 Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenbeamtinnen und -beamte in der EKHN gelten gesonderte Regelungen in Anlehnung an die Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Bund.

Hinweis:
Fragen beantwortet die Vorsitzende der AK, Sabine Hübner, unter Telefon 0151 29506187, E-Mail: Arbeitsrechtliche-Kommission@ekhn.de

Quelle: Evangelisches Frankfurt und Offenbach Intern 19.11.2020