Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

wir möchten Sie über Verfahrensänderungen informieren, die mit der zum 01.01.2023 eingeführten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verbunden sind:

Was bleibt gleich?

Sie melden sich weiterhin am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber, in der Regel telefonisch bei Ihrem/Ihrer Vorgesetzten, und informieren diesen über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer.

Weiterhin benötigen Sie spätestens nach dem 3. Kalendertag Ihrer Arbeitsunfähigkeit einen ärztlichen Nachweis.

Sofern Sie privat krankenversichert sind oder die Feststellung Ihrer Arbeitsunfähigkeit im Ausland erfolgt, erhalten Sie wie bisher auch, eine papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber nach § 44 Abs. 1 KDO.

Was hat sich im Falle Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung geändert?

  • Sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt seit dem 01.01.2023 eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Diagnose nur noch für Ihre Unterlagen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Ihre Krankenkasse und Ihren Arbeitgeber wird elektronisch von Ihrem Arzt zu Ihrer Krankenkasse übermittelt. Dort kann Sie dann elektronisch von Ihrem Arbeitgeber abgerufen werden.

  • Über den Erhalt der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie über die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit müssen Sie jedoch Ihren Arbeitgeber schriftlich oder textlich nach § 44 Abs. 1 KDO spätestens nach dem 3. Kalendertag (allgemeinen Arbeitstag) informieren:
    • Eine schriftliche Mitteilung kann formlos auf Papier erfolgen.
    • Eine textliche Mitteilung kann eine E-Mail sein.

  • Benötigte Mindestangaben in der schriftlichen/textlichen Mitteilung an Ihren Arbeitgeber sind:
    • Name und Vorname
    • Wurde eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt
    • Handelt es sich um eine Erst- oder eine Folgebescheinigung
    • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
    • Handelt es sich um einen Arbeitsunfall

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht das Verfahren der eAU:

Schaubild zur eAU aus dem Informationsschreiben der Abt. I – Personal und Recht

Abschließender Hinweis:

Bitte heben Sie Ihre ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die Sie für Ihre Unterlagen von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin erhalten, für 12 Monate auf. Sollte es zu Unstimmigkeiten zwischen Ihrer Meldung und der Meldung der Krankenkasse kommen, kann diese zur Klärung beitragen.


Text erstellt von:
Abteilung I – Personal und Recht

Das angezeigte Informationsschreiben wurde zugunsten einer besseren Lesbarkeit auf unterschiedlichen Endgeräten, seitens der MAV, auf Grundlage des PDF-Scans erstellt.

Fehler in der Übertragung sind möglich, Rechtskräftig ist nur das Original.