Ergebnis der Entgeltverhandlungen 2023

Die Arbeitsrechtlichen Kommission einigte sich auf ein Ergebnis, von dem ca. 19.500 Angestellte in Hessen und Rheinland-Pfalz im kirchlichen Dienst profitieren. Kernelemente des Abschlusses sind eine gestaffelte Inflationsausgleichszahlung und eine Gehaltserhöhung angelehnt an den TVöD:

  • Juli 2023 bis Februar 2024:
    • monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 187,50 € steuer- und abgabenfrei (restliche 1.500 € von 3.000 € des Inflationsausgleichs – erste 1.500 € gab es im Februar 2023) – Anteilige Auszahlung für Teilzeitbeschäftigte
    • Auszubildende und Praktikantinnen erhalten
      • in dem Zeitraum 125 € monatlich (restliche
      • 1.000 € von 1.500 € Inflationsausgleich).
  • Ab März 2024:
    • Erhöhung der Entgelte um 200 € Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent. Ist diese Erhöhung geringer als 340 €, wird das Entgelt stattdessen um 340 € erhöht. (Siehe Entgelttabelle unten) – Anteilige Auszahlung für Teilzeitbeschäftigte
    • Auszubildende und Praktikant*innen erhalten jeweils 150 € mehr, Ausnahme sind APrO § 7 Abs. 1 und 2 sowie APrO § 12, hier wird jeweils um 75 € erhöht.

Die Mindestlaufzeit geht bis zum 31. Dezember 2024.

Nach Verhandlungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission ist der Reformationstag in 2023 arbeitsfrei, ab 2024 fällt dieser arbeitsfreie Tag weg. Kann am Reformationstag 2023 nicht aus betrieblichen Gründen frei genommen werden, ist die Arbeitsbefreiung zeitnah zu gewähren.

Die Entgelttabelle gilt bis zur Beschlussfassung neuer Entgelttabellen, mindestens jedoch bis zum 31. Dezember 2024


Dieser Beitrag wurde auf Grundlage der Presseerklärung der EKHN, der Drucksachen-Nr. 03/2023 vom 24. Mai 2023 der Arbeitsrechtlichen Kommission und des Newsletter Nr. 12 der Abteilung I – Personal und Recht erstellt.

Stand 21.06.2023