Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
wir möchten Sie über Verfahrensänderungen informieren, die mit der zum 01.01.2023 eingeführten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verbunden sind: Was bleibt gleich? Sie melden sich weiterhin am ersten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich bei Ihrem Arbeitgeber, in der Regel telefonisch bei Ihrem/Ihrer Vorgesetzten, und informieren diesen über Ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlicher Dauer. Weiterhin benötigen Sie spätestens nach … Weiterlesen