Erlass der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicherlich wissen, ist ein Ergebnis der Beratungen zwischen den Bundesländern und dem Bundeskanzleramt der Erlass einer neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung (zunächst befristet bis zum 15.03.2021), die unter anderem folgende Punkte beinhaltet:

  • Arbeitgeber haben den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese in mobiler Arbeit zu erledigen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Arbeitnehmerinnen sind weiterhin frei darin, ob sie das Angebot annehmen.
  • Für die Umsetzung ist es erforderlich, dass zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten eine Vereinbarung bezüglich des mobilen Arbeitens, beispielsweise durch eine arbeitsvertragliche Regelung oder eine Dienstvereinbarung, getroffen wird. Im Evangelischen Regionalverband Frankfurt und Offenbach steht mit der Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit seit Jahresbeginn eine entsprechende Regelung zur Verfügung.
  • Für Beschäftigte, die nicht mobil arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen, insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen.
  • Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf das betriebsbedingte Minimum zu reduzieren und nach Möglichkeit durch die Verwendung von Informationstechnologie zu ersetzen.
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und soweit die betrieblichen Gegebenheiten dies zulassen, zeitversetzt gearbeitet werden.
  • Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.

Wir möchten Sie bitten, die neuen Vorgaben zu beachten und umzusetzen und Ihren Arbeitnehmern*innen, da wo es betrieblich möglich ist, mobile Arbeit aktiv anzubieten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verbleiben mit besten Grüßen

Ihre Abteilung I – Personal und Recht