Tätigkeitsbericht 2021

zur Mitarbeitenden Vollversammlung am 29.09.2021

Personalstatistik

 FBIFBIIVerwaltungSumme
Einstellungen390699
Weiterbeschäftigung/ Entfristung16839108
Befristete Einstellung mit Sachgrund413717158
Befristete Einstellung ohne Sachgrund1829350
Praktikanten1362277
AN Kündigungen/ Aufhebungsvertrag281408176
AG Kündigungen Probezeit112013
AG Kündigungen ordentliche19010
AG Kündigungen fristlos (außerordentliche)0101
Ablauf befristete Verträge2531873
Renteneintritte1120334
Elternzeit48012
BEM-Gespräche016117
MA-Anfragen/ Konflikte565373
Mobile Arbeit008989
Todesfälle0101
01.10.2020 bis 30.09.2021

Fachbereich I

Nach dem letzten Tätigkeitsbericht fanden zwei Jour fixe-Termine mit dem Geschäftsführer des Fachbereichs I, Herrn Manfred Oschkinat, statt. Von MAV-Seite, mit wechselnder Besetzung. Bis Juli 2021 waren in der MAV für den Fachbereich I Ulrike Naumann und Sven Hentschel zuständig und seit August 2021 Susanne Martínez de Uña und Sven Hentschel, da Ulrike Naumann den ERV und damit auch die MAV verlassen hat.

Themen in den Gesprächen waren jeweils die Entwicklung und neue Projekte im FB I. Dieses Jahr hat besonders der Betriebsübergang des Bereichs Jugendhilfe die Gespräche geprägt.

Der Arbeitsbereich Jugendhilfe geht zum Jahresende in den Verein für Jugend- und Sozialarbeit über. Dies betrifft 56 Mitarbeiter:innen.

Die nachfolgenden Absprachen aus den Gesprächen zum Betriebsübergang mit den Dienststellenleitungen aus dem Fachbereich I und dem Verein für Jugendsozialarbeit, der Leiterin der Abteilung I Personal und Recht und den beteiligten MAVen waren für unsere Zustimmung entscheidend gewesen.

  • Die Eingruppierungen der Mitarbeiter:innen im Bereich Jugendhilfe haben auch über das erste Jahr (Bestandschutz) Bestand und werden nicht herab gruppiert.
  • Für die Dienstvereinbarung zum Dienstrad soll im Verein eine adäquate Vereinbarung bis zum Jahresende getroffen werden, die die jetzige im ERV ablöst.
  • Für die Dienstvereinbarung zum Familien-, Gesundheits- und Mobilitätsbudget soll es eine Dienstvereinbarung über gesonderte soziale Leistungen bis zum Jahresende im Verein geben. In dieser Dienstvereinbarung sollen insbesondere die nicht monetären Leistungen aus dem Familienscheckheft im ERV und dem Dekanatsbereich Anwendung finden.

Neben weiteren kleineren Themen wurde auch über die Zukunft der ehemaligen Kindervilla Hollerkopf gesprochen. Der zum Sommer geplante Umzug der Mädchengruppe mit 7 Plätzen aus der Zehnmorgenstraße in die Villa Hollerkopf, (Konzept mit Tiergestützter Pädagogik) stand zum letzten Jour fixe noch auf der Kippe, da sich die Verhandlungen mit der Stadt zur Nutzung des Gebäudes hinzogen. Mittlerweile ist der Umzug allerdings vollzogen.

Wir rechnen zum nächsten Jour fixe, im Oktober, mit neuen Informationen.


Fachbereich II

Jour Fixe:

Im Jahr 2021 gab es, Corona bedingt bislang nur zwei Jour fixe Treffen mit Frau Dr. Mohr. Bei diesen Gesprächen werden Themen grundsätzlicher Art besprochen. Dazu zählen Überlegungen zu Umstrukturierungen im Fachbereich oder z.B. Vorgespräche zu Dienstvereinbarungen. Daneben gibt es immer wieder Gespräche mit der Geschäftsführung zu dringlichen Fragen, wie Konflikte in Einrichtungen oder mit Kolleg*innen/Vorgesetzten oder Erläuterungen zu beabsichtigten Kündigungen bzw. Auflösungsverträgen.

Bewerbermanagementsystem:

In diesem Jahr ging das Bewerbermanagementsystem im Fachbereich II an den Start.  Ziel ist es, Stellenbesetzungen möglichst zügig durchzuführen und den Bewerberinnen und Bewerbern zeitnah Rückmeldungen zu geben, um sie nicht im Laufe des Bewerbungsverfahrens als Interessierte zu verlieren.

Gespräch mit Mitarbeitenden:

Zu den Hauptaufgaben der MAV Verantwortlichen im FB II zählen Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen. Die Inhalte reichen von der Weitergabe von Informationen bis zu Beratungen und Begleitungen in Konfliktsituationen.  Viele Mitarbeitende erleben es als hilfreich, bestehende Konflikte mit Kolleg*innen oder Vorgesetzen mit einer neutralen Person zu besprechen und Verhaltens- und Vorgehensweisen zu überlegen.  Im vergangenen Jahr gab es mehr als 60 Anfragen von Kolleg*innen.

Gespräche mit ABL:

Gespräche mit Arbeitsbereichsleitungen im Bereich Kitas gewinnen zunehmend an Bedeutung. Oft werden wir im Zusammenhang von Problemen in Einrichtungen zu Rate gezogen. Zum einen, um Lösungswege zu erörtern, aber auch zur Unterstützung von Mitarbeitenden und zur Konfliktbewältigung in Krisensituationen.  Die intensivere Zusammenarbeit hat sich nach unserer Einschätzung bewährt und ist weiterhin ausbaufähig.

Personalanträge

Die größte Fluktuation im Fachbereich II ist entsprechend der Menge der Mitarbeitenden im Bereich der Kindertagesstätten.  Im Durchschnitt liegen der MAV in der wöchentlichen Sitzung 15 Personalfälle zur Zustimmung vor. Darunter sind nicht nur Anträge zur Einstellung, sondern auch Höhergruppierungen, Kündigungen oder Stundenaufstockungen von bereits Beschäftigten.

BEM:

Alle Kolleg*innen, die innerhalb von 12 Monaten 30 Tage oder mehr erkrankt waren, sind berechtigt, zu einem Gespräch im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen zu werden. Im vergangenen Jahr waren wir als MAV an ca. 20 BEM Verfahren beteiligt.  Die Gespräche mit den Mitarbeitenden umfassen in der Regel einen Termin, öfter auch mehrere Folgetermine und Beratungsgespräche, die sich aus dem BEM ergeben.


Verwaltung

Arbeitszeitregelung in der Verwaltung:

In der Verwaltung des ERV wurde in 2020 die Arbeitszeitregelung neu gefasst. Damit ist das Ziel verbunden unter Wahrung der Interessen der Dienststellen, mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung sowie eine bessere Vereinbarkeit von persönlichen und dienstlichen Belangen zu schaffen. Die Mitarbeitenden der Verwaltung waren über eine Befragung zum Thema Arbeitszeit mit ihren Wünschen und Bedarfslagen hinsichtlich einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung mit einbezogen – wir berichteten auf der VV 2020. Festzustellen gilt, dass sich die Arbeitszeitregelungen etabliert und bewährt haben.

Dienstvereinbarung Mobile Arbeit

Ebenfalls mit Blick auf Flexibilisierung und vor dem Hintergrund der Erfahrungen und Erfordernissen angesichts der Corona-Pandemie wurde eine Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit geschlossen: Ziel ist im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes mobile Arbeit zu ermöglichen. In dieser Erprobungsphase wurden in Abstimmung mit den Dienststellenleitungen Arbeitsbereiche ausgewählt, die sich für mobile Arbeit besonders eignen.

An der Umsetzung dieser Dienstvereinbarung und der Evaluation ist die MAV beteiligt.

Gespräche mit Mitarbeitenden

Wichtige Aufgabe ist und bleibt die Beratung und Begleitung von Mitarbeitenden aus der Verwaltung, die sich mit ihren Anliegen (per Email oder AB) an die MAV wenden. Marko Schäfer und Mechthild Nauck nehmen Kontakt zur Kolleg*in auf und vereinbaren einen Gesprächstermin oder geben erbetene Informationen am Telefon oder per Email.

Regelmäßige Gespräche mit den Dienststellenleitungen

Abt. I: „Personal und Recht“

  • Allgemeiner Austausch und gegenwärtige Herausforderungen
  • Informationen aus der Personalabteilung
  • Regelungen zu „Überstunden“ und „Mehrarbeit“
  • Ruhetagsregelung an Gründonnerstag 2021
  • Rückblick auf die veränderten Arbeitszeitregelungen in der Verwaltung
  • Kurzarbeit im Wirtschaftsbetrieb
  • Nachweis Masern-Schutz-Impfung im ERV
  • Regelungen zur Altersteilzeit
  • Auszubildende in der Verwaltung des ERV:

von 1 Azubi alle 3 Jahre auf gegenwärtig 3 bis 4 Azubis pro Jahr

(d.h. gegenwärtig 10 Azubis im ERV in verschiedenen Abteilungen)

Abt. II:        „Finanzen, Organisation und Wirtschaftsangelegenheiten“

  • Organisationsentwicklung und Strukturveränderungen in der Abteilung und v.a. im Wirtschaftsbetrieb
  • Kurzarbeit im Wirtschaftsbetrieb
  • Wiedereröffnung der Kantine im Dominikanerkloster

Abt. IV: „Informationstechnologie“

  • Umstrukturierungen in der Abteilung

Arbeitsschutz Ausschuss (ASA)

Der Arbeitsschutz Ausschuss kommt einmal im Quartal zusammen, seitens der MAV gab es einen Wechsel in der Besetzung dieser Stelle. Bis Juli 2021 waren in der MAV für den ASA Ulrike Naumann und Sven Hentschel zuständig und seit August 2021 Seyhan Avci und Sven Hentschel, da Ulrike Naumann den ERV und damit auch die MAV verlassen hat.

Ein Themenschwerpunkt war auch dieses Jahr wieder Corona und wie man die Mitarbeitenden auf Ihren Arbeitsplätzen dabei best möglichst schützen kann. Ebenso waren auch die sich regelmäßig ändernden rechtlichen Bestimmungen und medizinischen Empfehlungen ein Thema in diesem Zusammenhang.

Unter bestimmten Umständen kann eine Corona-Infektion als Betriebsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden. •Hierfür ist es wichtig, dass eine solche Infektion als Arbeitsunfall gemeldet wird. Jeder Betroffene, jeder Arzt und jeder Arbeitgeber habe die Möglichkeit, der Berufsgenossenschaft eine Erkrankung mit Bezug zum Beruf zu melden. Es werde dann, seitens der Berufsgenossenschaft geprüft, ob die Infektion im Rahmen der versicherten Tätigkeit erfolgte.

Im Rahmen des ASA konnten sich so die Zuständigen für den Arbeitsschutz in den Fachbereichen mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie uns als Mitarbeitervertreter austauschen.

Im Rahmen der ASA Sitzung wurde auch über den Umsetzungsstand der Masern-Impfnachweise gesprochen. Auf unsere Anfrage hin wurde bestätigt, dass bei einer Verweigerung der Impfung in letzter Konsequenz auch die Kündigung des/der Mitarbeitenden eingeleitet wird. Ausnahme bildet hier ein fachärztliches Attest, welches eine Impfbefreiung erwirkt.

Die Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz, welche im letzten Jahr als Muster fertiggestellt wurde, wird jetzt in fast allen Bereichen des ERV angewandt.

Mit dem kostenfreien Trainingsprogramm „RV-Fit“ der Rentenversicherung, mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung wurde dem ASA ein sinnvolles Programm zur Förderung der Mitarbeitenden Gesundheit vorgestellt, auf welches wir besonders hinweisen wollen.

Teilnehmen kann jede*r, der/die für 6 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt habe. Die Anmeldung zu der Maßnahme und weitere Informationen können Sie unter www.rv-fit.de finden.

Teilnehmende erhalten bis zu 3 Tagen Arbeitsfreistellung vom Arbeitgeber. Zum Ablauf: Man absolviere zunächst ein dreimonatiges Trainingsprogramm in einem der dem Programm angeschlossenen Partnerbetriebe und trainiere die vermittelten Inhalte danach für weitere 3 Monate selbständig weiter, vor einem Abschluss treffen.