Liebe Mitarbeitende,
uns haben erste Anfragen zur Berechnung der Arbeitszeit am Tag der Mitarbeiterversammlung erreicht. Das MAVG regelt die Mitarbeiterversammlung in § 31:
§ 31
Zeitpunkt der Mitarbeiterversammlung und Verdienstausfall( 1 ) 1 Die ordentlichen und die auf Wunsch einer Dienststellenleitung einberufenen Mitarbeiterversammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die dienstlichen Verhältnisse eine andere Regelung erfordern. 2 Andere Mitarbeiterversammlungen finden außerhalb der Arbeitszeit statt. 3 Hiervon kann im Einvernehmen mit den beteiligten Dienststellenleitungen abgewichen werden.
( 2 ) Die Teilnahme an den Mitarbeiterversammlungen, die während der Arbeitszeit stattfinden, hat keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge.
( 3 ) Die notwendigen Fahrtkosten zum Tagungsort der Mitarbeiterversammlung werden den Teilnehmern von ihrer Dienststelle erstattet.
Hieraus leitet sich ab, dass die Zeit, in welcher die Mitarbeiterversammlung stattfindet Arbeitszeit ist, sofern Sie an der Versammlung teilnehmen. Dies gilt auch, wenn Sie regulär nicht zu dieser Zeit arbeiten (freier Tag, regulärer Dienstbeginn erst am Nachmittag, ect.).
Wenn Sie nach der Mitarbeiterversammlung zurück in Ihre Einrichtung / an Ihren Arbeitsplatz gehen / fahren, um dort weiter zu arbeiten, ist auch diese Weg-Zeit Arbeitszeit.
Für alle Mitarbeitenden die Zeus X Verwenden hängt ein Zeus Terminal im Dominkanerkloster / Heilliggeistkirche an dem Sie sich morgens einstechen können und auch mittags wieder ausstechen können, sofern Sie nach der Versammlung Feierabend haben.